Greenpeace hat die Rechtsanwälte David Werdermann und Rechtsassessor Lennart Armbrust mit einem „Rechtsgutachten zum neuen Wehrpflichtgesetz“ beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Wehrdienstmodernisierungsgesetz und insbesondere des darin enthaltenen Mechanismusses über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht zu prüfen. Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: „Die Rückkehr zur Wehrpflicht darf nicht per Rechtsverordnung erfolgen. Die in § 2a WPflG-E geplante Regelung, wonach die Bundesregierung die Einberufung zum Grundwehrdienst per Rechtsverordnung anordnen kann, ist verfassungswidrig.“ (jw)
